Selbstständige Führen und Bedienen eines Eisenbahntriebfahrzeuges Einsatz im Rangierdienst gegebenenfalls Durchführung von innerbetrieblichen Rangierfahrten und innerbetrieblichen Ladebetrieben Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Verantwortlichkeit für die Durchführung der Tätigkeiten wie Rangiertätigkeiten im Rahmen der geltenden Verordnungen (UVV, VBG) Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten an Triebfahrzeugen sowie Durchführung von Bremsproben Eigenverantwortliche Vorbereitung von Zug- und Rangierfahrten, eigenständiges Be- bzw. Entladen von Güterwagen Prüfung und Bedienung der ...
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