Bezirksklinikum Mainkofen
Bezirksklinikum Mainkofen
- Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nach Erhalt der Berufserlaubnis nach §10 BOÄ für die Dauer von 2 Jahren
- Volle Weiterbildungsermächtigung für den Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, sowie für den Facharzt Neurologie – Beginn der Weiterbildung nach Erhalt der Approbation
- Übernahme der vollen Weiterbildungskosten (interne und externe Curricula, Kosten für die externe Selbsterfahrung, Teilnahme an der Balintgruppe, Supervisionsteilnahme, etc.)
- Übertarifliche Bereitschaftsdienstvergütung (an Werktagen) von 500,00€ in der Psychiatrie und 300,00€ an allen Tagen in der Neurologie)
- Zusatzversicherung
- Bezahlung nach TV-Ärzte/VKA mit allen Leistungen des Öffentlichen Dienstes
- Qualifizierungsmaßnahme für die Bereitschaftsdiensttätigkeit
- bei Bedarf Teilnahme am hausinternen Sprachkurs