Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in (330)
Die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH ist der Gesundheitsversorger im Bundesland Salzburg. Mehr als 6.000 MitarbeiterInnen stehen für exzellente Versorgung, innovative Spitzenmedizin und beste Servicequalität. Darauf vertrauen jährlich über 660.000 Menschen. Werden auch Sie Teil von Salzburgs größtem Team!
1 Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in (330) in Voll- und Teilzeit - beide möglich.
Gerontopsychiatrische Station - Landesklinik St. Veit
AUFGABENBEREICH: * Gemäß Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst
FACHLICHE ANFORDERUNGEN: * Abgeschlossene Ausbildung zum/zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in * ggf. Berufsanerkennung bzw. Nostrifikation für Österreich * Sprachniveau mind. B2, idealerweise C1
PERSÖNLICHE ANFORDERUNGEN: * Zuverlässigkeit * Teamfähigkeit * Flexibilität * Kommunikationsfähigkeit * Konfliktfähigkeit * Setzen von Prioritäten
WÜNSCHENSWERTE ANFORDERUNGEN: * Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen * EDV-Kenntnisse * Psychiatrisches Krankenpflegediplom oder Sonderausbildung
Bewerbungsfrist. 23.03.2018
Nähere Informationen, sowie die Bewerbungsfristen finden Sie unter http: //karriere.salk.at*** Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung! Reisekosten können von uns leider nicht übernommen werden. Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.
Bewerbung: Vereinbaren Sie einen Termin für ein online Interview bei der Online Jobbörse "European Job Day für den Gesundheits- und Pflegesektor für Deutschland, Italien und Österreich " am 22. März 2018 mit den EURES BeraterInnen des Arbeitsmarktservice Salzburg oder senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Foto, Zeugnisse) per email an eures.salzburg@ams.at . Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung folgende Auftragsnummer an: 10110066
Die Angabe des Mindestentgelts für dieses Stellenangebot ist nicht verpflichtend, da die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltangabe hier nicht zutreffen.